Tätigkeit
Neben seiner Tätigkeit in den Anmeldeverfahren für kleine und mittelständische Unternehmen vor den verschiedenen deutschen und europäischen Patent- und Markenämtern, vertritt Pascal Scherz auch Mandanten in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem deutschen und europäischen Patentamt, in Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof, und in Patentverletzungsverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten. Weiterhin zählen arbeitnehmererfinderrechtliche Auseinandersetzungen zu den Aufgabengebieten von Pascal Scherz.
Pascal Scherz spricht Deutsch, Englisch und Spanisch.
Zulassungen
- Patentanwalt
- European Patent Attorney
- European Patent Litigator
